Einbürgerung
Die Bürgergemeinde ist für die lokale Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern mit Bürgerort im Kanton Basel-Landschaft oder einem anderen Kanton zuständig sowie für die Beurteilung der Integration und die lokale Einbürgerung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Voraussetzungen und Reglement
Ein Gesuch für eine Einbürgerung in Lupsingen stellen kann, wer
- als Schweizer Bürger/Bürgerin seit 3 Jahren ununterbrochen in Lupsingen wohnt
- als ausländischer Staatsangehöriger/ausländische Staatsangehörige seit 5 Jahren ununterbrochen in Lupsingen und seit 12 Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnt (Ausnahme: erleichterte Einbürgerung und Minderjährige), in Lupsingen und der Schweiz integriert ist und über einen guten Leumund verfügt.
Alle Details über die Voraussetzungen und den Ablauf sind im Reglement und auf der Internetseite des Kantons und des Bundes zu finden:
Ablauf
Nach dem Eingang des Einbürgerungsantrags erhalten Sie die entsprechenden Formulare, die Sie vollständig ausgefüllt und mit den nötigen Unterlagen beim Bürgerrat (Schweizer Bürgerinnen/Bürger) oder direkt beim Kanton (ausländische Staatsangehörige) einreichen. Nach der Beurteilung durch den Kanton und den Bund erfolgen die Prüfung durch den Bürgerrat und der Entscheid der Bürgergemeindeversammlung. Die Beschreibung des genauen Ablaufs finden Sie hier:
für Bürgerinnen/Bürger Kanton BL (Pdf)
für Bürgerinnen/Bürger eines anderen Kantons (Pdf)
für ausländische Staatsangehörige (Pdf)
Formulare
Für die Einreichung eines Einbürgerungsantrags füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.
für Schweizer Bürgerinnen/Bürger (Pdf)
für ausländische Staatsangehörige (Pdf)
Bitte senden Sie die ausgefüllte Formular an:
buergerrat@lupsingen.bl.ch oder Bürgergemeinde Lupsingen, Quellenweg 6, 4419 Lupsingen
Kosten
Gemeinde | Kanton | Bund | |
---|---|---|---|
Ausländer |
|
|
|
Einzelperson |
2000.–* |
1800.– |
100.– |
Ehepaare |
2000.–* |
1800.– |
150.– |
Familien |
2000.–* |
1800.– |
50.–*** |
Schweizer |
|
|
|
Einzelperson |
200.– |
400.– |
0.– |
Ehepaare |
200.– |
400.‑** |
0.– |
Familien |
200.– |
400.–** |
0.– |
*Bei aufwändigen Verfahren (z.B. mehr als ein Integrationsgespräch) kann die Gebühr bis auf maximal 3000 Franken erhöht werden.
**Spezialfall: Bei Ehepaaren mit einem Bürger BL und einem Bürger ausserkantonal muss je ein Gesuch gestellt werden.
*** Gebühr pro minderjährige Person. Siehe Übersicht Gebühren Bund
Alle Preise in CHF. Kostenangaben ohne Gewähr.
Kontakt
Für Auskünfte und Fragen können Sie sich an den Bürgergemeindepräsidenten wenden:
buergerrat@lupsingen.bl.ch oder 079 606 71 21